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Bildungsgang

Fachschule des Sozialwesens

Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
(Praxisintegrierte Ausbildung)

Ansprechpartner*in

Sibylle Meeßen

E-Mail-Adresse: sibylle.meessen@mbk-unna.de

Telefonnummer: 02303 – 27 16 45

Ausbildungsdauer

Es handelt sich um einen 3-jährigen Bildungsgang bestehend aus: 

a) Unterstufe: 3 Tage Unterricht, 2 Tage Praxis pro Woche

b) Mittelstufe: 2 Tage Unterricht, 3 Tage Praxis pro Woche

c) Oberstufe: 2 Tage Unterricht, 3 Tage Praxis pro Woche

plus Blockwochen und ein Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld im Umfang von acht Wochen Vollzeit.

Aufnahmevoraussetzung
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine einschlägige Berufsausbildung von mind. 2jähriger Dauer (z.B. Kinderpflege, Sozialhelfer*in)
  • oder Fachhochschulreife (FHR) im Sozial- und Gesundheitswesen
  • oder andere volle (!) Fachhochschulreife (FHR)/Allgemeine Hochschulreife (AHR) und ein einschlägiges berufliches Praktikum von 6 Wochen Vollzeit (entsprechend länger in Teilzeit)
  • oder Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 5 Jahren
  • oder Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein  einschlägigesberufliches Praktikum von 6 Wochen Vollzeit (entsprechend länger in Teilzeit)
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Sondergenehmigung zum Einstieg mit dem ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) erteilt werden (befristet bis zum Schuljahr 2030/31)
Anmeldeunterlagen

Die Anmeldung am Märkischen Berufskolleg erfolgt über die Plattform schulbewerbung.de

Alle Informationen zur Anmeldung und die Anmeldezeiträume finden Sie für jedes Schuljahr unter dem Menüpunkt Service/Anmeldung.

Klicken Sie auf das Logo, um sich über das schulbewerbung.de-Portal anzumelden.

Erforderliche Unterlagen
  • unterschriebenes Anmeldeformular (Ausdruck der Online-Anmeldung)
  • Lebenslauf
  • das Abschlusszeugnis bzw. letzte Zeugnis für die Aufnahmevoraussetzungen (siehe oben)
  • ggf. den Nachweis über ein 6-wöchiges Praktikum (siehe oben)
  • erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate zum Ausbildungsbeginn)
  • den Nachweis über eine Ausbildungsstelle
 
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