Krankmeldung

Vorgehen bei einer Krankmeldung:

Regeln für das Fehlen in der Schule

    1. Schulversäumnisse müssen unverzüglich (= am Tag der Erkrankung) der Schule mitgeteilt werden. Dies geschieht am Märkischen Berufskolleg ausschließlich per E-Mail an die Klassenleitung. In der Betreffzeile wird immer ausschließlich das Wort „krank“ eingesetzt. Es werden keine Atteste/ Schulunfähigkeitsbescheingungen etc. als Dateianhang keine Atteste von Online Ärzten (eAU) angenommen. Die E-Mail ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung.
    2. Sobald das Schulversäumnis beendet ist, müssen die Lernenden bzw. bei Minderjährigen die Eltern unter Angabe des Grundes unverzüglich (spätestens 5 Werktage nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs) schriftlich bei der Klassenleitung um Entschuldigung bitten. Sollte das Schulversäumnis länger als 1 Woche anhalten, müssen die Entschuldigungen wöchentlich bei der Klassenleitung oder bei WebUntis eingereicht werden.

    3. Für Entschuldigungen wird ausschließlich das Fehlzeitenformular (Formular Fehlzeiten) in Papierform akzeptiert, die Formulare können von der Homepage ausgedruckt werden. Bei einer Attestpflicht muss das Attest/ die Schulunfähigkeitsbescheinigung an das Formular angehängt werden. Bei begründetem Zweifel, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde, kann die Schulleitung ein ärztliches Attest/ Schulunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Diese Aufgabe übernehmen die Klassenleitungen.