Fachschule des Sozialwesens
Staatlich anerkannte*r Motopäd*in (Teilzeit)
Informationsabend (digital):
23.01.2025, 17 Uhr
nächster Hospitationstermin:
Freitag, 14.02.2025, um 9:20 Uhr
(individuelle Hospitationsvereinbarungen sind jeder Zeit möglich)
Interesse/Anmeldung/Fragen bitte per Mail
Die Weiterbildung dauert im Teilzeit-Bildungsgang zwei Schuljahre (NRW) und umfasst insgesamt 1200 Unterrichtsstunden. Beginn ist immer am ersten Freitag nach Ende der Sommerferien in NRW.
- medizinisch-psychologische Grundlagen
- Deutsch / Kommunikation
- Fremdsprache Englisch
- Politik / Gesellschaftslehre
- Praxis der Motopädie (Sensomotorik, Psychomotorik, Soziomotorik, Rhythmik, Entspannung)
- Motodiagnostik
- Motopädische Arbeitsweisen und Konzepte (Didaktik-Methodik, Sonder- und Heilpädagogik, Psychologie)
- Projektarbeit
- Praxis im motopädischen Berufsfeld / Praktikum
Im Differenzierungsbereich werden wechselnde Themen je nach Aktualität angeboten:
- Übungsprojekte an der Förderschule
- Trampolinscheinkurs des Deutschen Turnerbundes
- Basale Stimulation und Basale Kommunikation
- weitere wechselnde Themen und Aktivitäten
Die Berufsbezeichnung lautet „Staatlich anerkannte Motopädin / staatlich anerkannter Motopäde“.
Diese Berufsbezeichnung ist bundesweit anerkannt und geschützt. Es ist auch eine anerkannte Beschäftigung in einzelnen anderen EU-Ländern möglich.
- Unterrichtszeiten
Freitags von 7:45 Uhr bis 16:15 Uhr bzw. im Wechsel bis 18 Uhr.
Samstags findet 5 mal pro Schuljahr Unterricht von 8 Uhr bis 14:15 Uhr statt.
Die Anzahl der Unterrichtssamstage kann durch die Nutzung digitaler Lernplattformen auf ein Minimum begrenzt werden. - Praktische motopädische Übungen
An der Arbeitsstelle oder an ausgewählten Praxisorten im Umfang von wöchentlich 2 Unterrichtsstunden an 30 Wochen pro Jahr. Diese regelmäßig stattfindende motopädische Praxis mit vertrauter Klientel wird dokumentiert (schriftliches Tagebuch + Video). Die Praxisübungen vor Ort werden in kleinen, durch Lehrkräfte begleiteten, Lerngruppen mit Hilfe der Methode „Kollegiale Beratung“ reflektiert und ausgewertet. - Die angeleitete Projektarbeitsphase sowie Selbstlerntage ermöglichen eine individuelle Lernplanung außerhalb der Schule und der sonstigen Schulzeiten entsprechend den eigenen Zeitressourcen.
- Im zweiten Ausbildungsjahr wird neben den motopädischen Praxisübungen ein Praktikum in einer geeigneten Facheinrichtung unter Anleitung einer Motopädin bzw. eines Motopäden absolviert. Die Form des Praktikums, ob geblockt, begleitend oder als Mischform, richtet sich nach den persönlichen und institutionellen Bedürfnissen und Möglichkeiten.
- Zu speziellen fachlichen Themen finden fächerübergreifende Thementage statt.
- Gastreferent*innen erweitern und ergänzen den Unterricht.
- Es gilt die Ferienzeitregelung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (alleinerziehend) ist auch für Teilzeit-Studierende eine finanzielle Förderung in Form eines Zuschusses ohne Rückzahlungsverpflichtung nach dem Aufstiegs-Fortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG, „Meister-BaföG“) möglich. Auskunft gibt die für NRW zuständige Bezirksregierung Köln oder die für die anderen Bundesländer zuständige Stelle: