Praktischer Unterricht wird in der Weiterbildung Motopädie groß geschrieben!
Bildungsgang

Fachschule des Sozialwesens

Staatlich anerkannte*r Motopäd*in (Vollzeit)

Aktuelles

09.02.2024, ganztägig
Hospitationstag für Interessierte
(individuelle Hospitationsvereinbarungen jederzeit möglich)

25.01.2024, 17 Uhr
Informationsabend (digital)

Interesse/Anmeldung/Fragen bitte per Mail

Ansprechpartner*in

Christopher Schmitt

E-Mail-Adresse: christopher.schmitt@mbk-unna.de

Telefonnummer: 02303 – 27 22 45

 

Harald Luckert

E-Mail-Adresse: harald.luckert@mbk-unna.de

Telefonnummer: 02303 – 27 12 45

Ausbildungsdauer

Die Weiterbildung dauert im Vollzeit-Bildungsgang ein Schuljahr (NRW) und umfasst insgesamt 1200 Unterrichtsstunden. Beginn ist immer unmittelbar nach den Sommerferien in NRW.

Berufsbild

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Unterricht + Praktische Ausbildung
Berufsübergreifender Lernbereich
  • medizinisch-psychologische Grundlagen
  • Deutsch / Kommunikation
  • Fremdsprache Englisch
  • Politik / Gesellschaftslehre
Berufsbezogener Lernbereich
  • Praxis der Motopädie (Sensomotorik, Psychomotorik, Soziomotorik, Rhythmik, Entspannung)
  • Motodiagnostik
  • Motopädische Arbeitsweisen und Konzepte (Didaktik-Methodik, Sonder- und Heilpädagogik, Psychologie)
  • Projektarbeit
  • Praxis im motopädischen Berufsfeld / Praktikum
Differenzierungsbereich

Im Differenzierungsbereich werden wechselnde Themen je nach Aktualität angeboten:

  • Übungsprojekte an der Förderschule
  • Trampolinscheinkurs des Deutschen Turnerbundes
  • Basale Stimulation und Basale Kommunikation
  • weitere wechselnde Themen und Aktivitäten
Abschluss

Die Berufsbezeichnung lautet „Staatlich anerkannte Motopädin / staatlich anerkannter Motopäde“.

Diese Berufsbezeichnung ist bundesweit anerkannt und geschützt. Es ist auch eine anerkannte Beschäftigung in einzelnen anderen EU-Ländern möglich.

Lernorganisation und Unterrichtszeiten
  • Unterrichtszeiten
    Dienstag bis Donnerstag ab 7:45 Uhr bis – mit wenigen Ausnahmen – 16:15 Uhr.
    Montags findet die Begleitende Praxis in Facheinrichtungen statt.
    Freitags erfolgen angeleitete Selbstlernformen auch mit Hilfe digitaler Lernplattformen. 
  • Neben dem Fachunterricht finden praktische motopädische Übungen in unterschiedlichen Einrichtungen statt, die in, durch Lehrkräfte begleiteten, Kleingruppen mit Hilfe der Methode „Kollegiale Beratung“ reflektiert und ausgewertet werden.
  • Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres wird ein vierwöchiges Blockpraktikum in einer Facheinrichtung unter motopädischer Fachanleitung absolviert. 
  • Die angeleitete Projektarbeitsphase sowie Selbstlerntage ermöglichen eine individuelle Lernplanung außerhalb der Schule und der sonstigen Schulzeiten entsprechend den eigenen Zeitressourcen.
  • Zu speziellen fachlichen Themen finden fächerübergreifende Thementage statt.
  • Gastreferent*innen erweitern und ergänzen den Unterricht.
  • Es gilt die Ferienzeitregelung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist für Vollzeit-Studierende eine finanzielle Förderung in Form eines Vollzuschusses ohne Rückzahlungsverpflichtung nach dem Aufstiegs-Fortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG, „Meister-BaföG“) möglich. Auskunft gibt die für NRW zuständige Bezirksregierung Köln oder die für die anderen Bundesländer zuständige Stelle:

Auskunft für NRW