Krankmeldung

Vorgehen bei einer Krankmeldung:

Regeln für das Fehlen in der Schule

    1. Schulversäumnisse müssen unverzüglich (= am Tag der Erkrankung) der Schule mitgeteilt werden. Dies geschieht am Märkischen Berufskolleg ausschließlich per E-Mail an die Klassenleitung. In der Betreffzeile wird immer ausschließlich das Wort “krank“ eingesetzt. Es werden keine Atteste/ Schulunfähigkeitsbescheingungen etc. als Dateianhang angenommen. Die E-Mail ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung.
    2. Sobald das Schulversäumnis beendet ist, müssen die Lernenden bzw. bei Minderjährigen die Eltern unter Angabe des Grundes unverzüglich (spätestens 7 Werktage nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs) schriftlich bei der Klassenleitung um Entschuldigung bitten.
    3. Für Entschuldigungen wird ausschließlich das Fehlzeitenformular akzeptiert. Bei einer Attestpflicht muss das Attest/ die Schulunfähigkeitsbescheinigung an das Formular angehängt werden. Die Formulare werden in Papierform bei der Klassenlehrkraft abgegeben.